| 1. |
Mitgliedsbeitrag |
| 1.1 |
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedsbeiträge sind bringpflichtig.
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| 2. |
Beitragshöhe und Zahlungsweise |
| 2.1 |
Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als Jahres- oder Halbjahresbeiträge
erhoben bzw. fällig. Dabei bezieht sich der Gesamtjahresbeitrag auf das
jeweilige Kalenderjahr. |
| 2.2 |
Der Beitrag berechnet sich aus einem Monatsbeitrag von:
12,00 Euro für Erwachsene ab 18 Jahren
9,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Die Zahlungspflicht umfasst 11 Monate je Kalenderjahr. |
| 2.3 |
Bei Einzahlung des Gesamtjahresbeitrages bis zum:
31.Januar des Kalenderjahres entfällt ein Monatsbeitrag.
(Mitglieder bis 17 Jahre Einzahlung bis 28.Februar)
Der Gesamtjahresbeitrag bei Einmalzahlung beträgt somit:
120,00 Euro für Mitglieder ab 18 Jahren
90,00 Euro für Mitglieder bis 17 Jahre |
| 2.4 |
Die Zahlungsfristen bei halbjährlicher Einzahlung betragen:
31.Januar und 31.Juli für Mitglieder ab 18 Jahren
28.Februar und 31.August für Mitglieder bis 17 Jahre
Der halbjährliche Mitgliedsbeitrag beträgt somit:
66,00 Euro für Mitglieder ab 18 Jahren
49,50 Euro für Mitglieder bis 17 Jahre |
| 3. |
Beitragsbefreiung |
| 3.1 |
Ehrenmitglieder und passive Vereinsmitglieder sind von der
Beitragspflicht befreit. |
| 3.2 |
Vom Verein beschäftigte Trainer, sowie deren im Verein spielende
Kinder bis zum 17. Lebensjahr und ehrenamtlich tätige Mitglieder, können
durch den Vorstand widerruflich von der Beitragspflicht befreit werden.
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| 4. |
Beitragsermäßigungen |
| 4.1 |
Auf begründeten und glaubhaften Antrag kann eine temporäre
Beitragsermäßigung erfolgen.
Dieser Antrag kann formlos beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.
In der Regel kann als Begründung des Antrages, die Einberufung zum Wehrdienst,
Ausbildung oder Studium sowie die zeitweilige Zahlungsunfähigkeit wegen
Arbeitslosigkeit oder ähnlicher Härtefälle anerkannt werden.
Die Höhe der Beitragsermäßigung liegt im Ermessenspielraum des Vorstandes.
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| 5. |
Zahlungsrückstände |
| 5.1 |
Bei Zahlungsrückständen hat der Vorstand die Gründe gewissenhaft
zu prüfen. |
| 5.2 |
Bei Überfälligkeit von Beitragszahlungen und vergeblichen,
mündlichen Zahlungserinnerungen erfolgt eine Mahnung. |
| 5.3 |
Bei Nichtvorliegen von akzeptablen Rechtfertigungsgründen
kann der Vorstand beispielsweise über die weitere Zulassung der Spielberechtigung
entscheiden. |
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Die Beitragsordnung ist auf der Mitgliederversammlung am 17.11.2006
mehrheitlich beschlossen wurden und ist Bestandteil der Mitgliedschaft im
BSV Heinersdorf e.V. |
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Kontoinhaber: BSV Heinersdorf e.V.
Kontonummer: 778 2472 500
Bankleitzahl: 100 200 00 Berliner Bank AG |
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gez. Steffen Kögler |